Das freche und abgezockte Klauen von Unique Content ist eine echte Seuche. Beim zielgerichteten Surfen findet das ebenso dreiste wie gewissenlose Gaunerpack auf guten Webseiten immer wieder perfekte Texte, tolle Inhalte und glänzende Formulierungen, die scheinbar nur auf das große Klauen warten. So mutiert einstmals brillanter Unique Content vom Feinsten zu gefährlichem und schwierigem Double Content und überdies zur gestohlenen Hehlerware. Und so kommt es dann auch zum Entstehen strafrechtlich relevanter Tatbestände: Unique Content aus dem Netz zu klauen und unerlaubt für eigene Zwecke zu verwenden, ist nämlich tatsächlich eine Straftat. Und die wird dementsprechend geahndet, wenn der rechtmäßige Besitzer des Unique Content Anzeige erstattet. Doch müssen weniger kriminell veranlagte Ideensucher nur deshalb eine gute Artikel-Idee ungenutzt dahinschwinden lassen, weil sie zufällig ein anderer Autor zuerst hatte? Nein, das müssen sie nicht, wenn sie sich in Sachen Unique Content an die geltenden rechtlichen Spielregeln halten.
Appetit holen? Ja. Abschreiben und Klauen? Nein!
Der Bundesgerichtshof war es eines Tages leid, immer wieder die gleichen Urteile zu immer wieder den gleichen Unique Content Rechtsstreitigkeiten ergehen zu lassen. Darum ließ er Folgendes in seine ständige Rechtsprechung eingehen: Eine Idee als eine solche, sofern auf diese keine Patente erteilt wurden, kann nicht vor Nachahmung geschützt werden. Die Rede ist, wohl gemerkt, von der reinen Idee hinter dem begehrten und bereits ausgefertigten Unique Content. Insoweit ist es durchaus erlaubt, sich des brilliant betexteten Geistesblitzes zu bemächtigen, um den guten Gedanken zunächst zu “entblößen” und anschließend in ganz neue und eigene Worte zu kleiden. Das setzt natürlich ein gewisses journalistisches Fachkönnen zwingend voraus. Sonst geht das mentale Recycling-Projekt nämlich gründlich daneben und landet mit großer Wahrscheinlichkeit auf den Schreibtischen von (Staats)Anwälten.
Lieber schlau schreiben lassen als dumm klauen
Gute Ideen in überzeugendem Unique Content darzustellen ist eine stark nachgefragte Spezialität der Textagentur www.onlinetexte.com. Da können Kunden zu allen aktuellen Themen sowie zu zeitlosen Dauerbrennern sehr dezidierte inhaltliche Wünsche äußern, die dann von einem wortstarken Autorenteam in erstaunlich günstigen und taufrischen Unique Content umgesetzt werden, den sich wirklich jeder Webmaster leisten kann. So kommt Klauen wirklich deutlich teurer als Kaufen. Von dem ganzen gerichtlichen Geraffel ganz zu schweigen.
Mal ganz ehrlich: Warum sollte man durch das Klauen von Unique Content horrende Abmahnungssummen und vernichtende Schadenersatzklagen riskieren, wenn man den ganz legalen Weg für konkurrenzlose 8 Cent (zzgl. USt.) pro Wort besten Gewissens beschreiten kann? Da machen doch wirklich nur noch hirnlose Vollidioten lange Finger.
– Carina Collany –
ONLINETEXTE.com
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