Links sind in unserer internetten Kommunikationsgesellschaft das unverzichtbare Salz in der Online Suppe. Doch so nützlich und so erwünscht gute vertiefende und weiterführende Links in Blogs, Onlineshops oder allen anderen bekannten und beliebten Webseitensorten auch sein mögen, so gefährlich können sie werden, wenn man allzu inflationär, sorglos und blauäugig damit hantiert. Darum hier an dieser Stelle zwei Tipps zu dem gewissenhaften und sorgfältigen Umgang mit Verlinkungen, auch im Hinblick auf die aktuelle Rechtslage (Entscheid des LG Hamburg vom 18. November 2016, Zeichen 310 O 402/16).
Links dürfen nie, wirklich niemals (!!!) Urheberrecht verletzen
Das Urheberrecht, welches geistiges Eigentum schützt, ist heilig. Punkt. Darum müssen Links, die das Urheberrecht verletzen, eine solche Verletzung unterstützen oder zumindest billigend in Kauf nehmen würden, ausnahmslos tabu sein. Das ist für gewerbliche Webseiten ein spielraumfreies Muss und für nicht gewerbliche, also mehr oder weniger private Webseiten ebenso zwingend dringend zu empfehlen. Wenn also Links in den Beiträgen gesetzt werden, ist vorher 1000%ig zu prüfen, ob damit die Rechte Dritter verletzt werden könnten. Falls das der Fall wäre oder falls man das so genau nicht sagen oder wissen kann: Finger weg! Denn die Nutzlosbranche wartet nur darauf, ein Rudel seibernder Abmahnanwälte aufs vernetzte Internet loszulassen. Und wen diese räudigen Hunde beißen, für den kann es schmerzhaft teuer werden.
Links müssen korrekt funktionieren und dürfen nicht tot sein
Tote Links führen mit einem 404 Error ins Nirgendwo. Das wirkt extrem ungepflegt, ist lästig und unangenehm für den Webseitenbesucher, weshalb Beiträge mit toten Links nicht nur von den Suchmaschinen konsequent abgestraft werden. Doch neben den “Toten” gibt es auch noch die “Untoten”, und die sind nicht minder gefährlich. Hierunter sind Links zu verstehen, die zu ihren Lebzeiten noch vertiefende Informationen geliefert haben mögen, die aber inzwischen verkauft oder verwaist oder als Umleitung in Netz vor sich hindümpeln. Klickt ein Besucher dann solche Verlinkungen an, dann landet er vielleicht bei sensationellen Angeboten von Potenzmitteln, Brustvergrößerungen oder ähnlichem Schund. Oder die herrenlos gewordene Webadresse wird zum Spontankauf angeboten. Das ist alles nicht das, was der Besucher sehen will, wenn er einem Link folgt. Aus diesem Grund müssen auch jene Links, die sich bei einer generellen technischen Prüfung als lebendig erwiesen haben, immer mal wieder händisch von einem echten Webmaster daraufhin überprüft werden, ob sie noch dahin führen, wohin sie führen sollen.
Das Internet lebt von einer gediegenen verlinkten Vernetzung, gar keine Frage. Doch heute ist es mehr denn je eine wichtige und unumgängliche Verpflichtung für jeden Webmaster, die eingebauten Links “sauber” und sicher zu halten. Sowohl im Interesse der willkommenen Besucher als auch im wohlverstandenen eigenen Interesse. Es sei denn, man will sein gutes Geld unbedingt widerwärtigen aasgeiernden Abmahnanwälten in den stinkenden Gierschlund werfen. Und wer will das schon.
– Carina Collany –
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